Allgemeine Verhaltensregeln
Für das korrekte Verhalten im Falle eines Unfalles
5.) Polizei anrufen:
Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei verständigt werden (Achtung: Bereits kleine Verletzungen gelten als Personenschaden) Auch wenn der Betroffene dies nicht verlangt! Außerdem muss im Ausland, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sind, die Polizei gerufen werden.
7.) Anruf im Büro / Meldung über unsere App:
Das Büro muss bei jedem Unfall informiert werden! Egal ob Personen verletzt wurden oder nur das eigene Fahrzeug oder öffentliche Einrichtungen wie Leitplanken oder Verkehrsschilder beschädigt wurden. Dabei müssen detailierte Informationen über Höhe und Art des Schadens weitergegeben werden. Das Büro setzt sich dann mit dem Kunden in Verbindung.
8.) Ausfüllen des Unfallberichtes:
Bei Verkehrsunfällen (Haftpflichtschaden) ist Besonders wichtig das IMMER ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt wird. ( auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt) Den Unfallbericht sauber in Blockbuchstaben ausfüllen, alle Daten eintragen und möglichst genaue Beschreibungen angeben. // Beachte dabei:
• Wenn Möglich das Polizeiprotokoll mitnehmen, oder zumindest die Aktenzahl aufschreiben
• Info welche Polizeidienstelle / Beamter den Unfall aufgenommen hat
• Beide Unfallgegner Unterschreiben den Unfallbericht
• Kein Schuldeingeständnis unterschreiben
• unbedingt "Grüne Versicherungskarte" vom Unfallgegner einfordern!!