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Car Transport and Logistics
Deutsch

Allgemeine Verhaltensregeln

Für das korrekte Verhalten im Falle eines Unfalles

1.) Anhaltepflicht:

Gründsätzlich besteht für alle Personen, die an eine Unfallstelle kommen, die Pflicht anzuhalten (auch wenn Du nicht direkt am Unfall beteiligt bist).

3.) Erste Hilfe leisten:

Verletzten Personen muss Hilfe geleistet werden. Bist Du selbst dazu nicht in der Lage, dann trage Sorge dafür, dass das andere Personen übernehmen.

5.) Polizei anrufen:

Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei verständigt werden (Achtung: Bereits kleine Verletzungen gelten als Personenschaden) Auch wenn der Betroffene dies nicht verlangt! Außerdem muss im Ausland, wenn zwei oder mehr Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sind, die Polizei gerufen werden.

7.) Anruf im Büro / Meldung über unsere App:

Das Büro muss bei jedem Unfall informiert werden! Egal ob Personen verletzt wurden oder nur das eigene Fahrzeug oder öffentliche Einrichtungen wie Leitplanken oder Verkehrsschilder beschädigt wurden. Dabei müssen detailierte Informationen über Höhe und Art des Schadens weitergegeben werden. Das Büro setzt sich dann mit dem Kunden in Verbindung.

9.) Dokumentiere:

Dokumentiere den Unfall zusätzlich mit Fotos, aufgenommen aus verschiedenen Positionen!

10.) Ende der Unfallmaßnahmen:

Nach Abschluss der obigen Unfallmaßnahmen kontaktiere das Büro und bespreche die weitere Vorgehensweise! Ist dein Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich, folge den Anweisungen bei Technischen Gebrechen, Diebstahk oder Unfall!

 

2.) Absichern der Unfallstelle:

Jede Unfallstelle muss ausreichend für den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr abgesichert werden. Das Aufstellen eines Warndreiecks ist hier unerlässlich. Auf Freilandstraßen beträgt die Entfernung 130 bis 150 Meter, auf Autobahnen 200 bis 250 Meter.

4.) Rettung anrufen:

Kann verletzten Personen nicht ausreichend Hilfe geleistet werden, muss die Rettung gerufen werden

6.) Am Unfallort nichts verändern:

Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen vor dem Eintreffen der Polizei vom Unfallort entfernt werden. Nur so kann der Unfallhergang rekonstruiert werden. (Ausgenommen sind Situationen bei denen Gefahr im Verzug ist).

8.) Ausfüllen des Unfallberichtes:

Bei Verkehrsunfällen (Haftpflichtschaden) ist Besonders wichtig das IMMER ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt wird. ( auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt) Den Unfallbericht sauber in Blockbuchstaben ausfüllen, alle Daten eintragen und möglichst genaue Beschreibungen angeben. // Beachte dabei:

• Wenn Möglich das Polizeiprotokoll mitnehmen, oder zumindest die Aktenzahl aufschreiben

• Info welche Polizeidienstelle / Beamter den Unfall aufgenommen hat

• Beide Unfallgegner Unterschreiben den Unfallbericht

• Kein Schuldeingeständnis unterschreiben

• unbedingt "Grüne Versicherungskarte" vom Unfallgegner einfordern!!